Öffentliche Filmvorführungen

Informationen zur öffentlichen Vorführung von Filmen aus dem Medienportal und dem Verleih der Mediothek

Viele Download-Filme im Medienportal und alle Leih-DVDs der Mediothek sind für die nicht gewerbliche öffentliche Vorführung in Kirche, Gemeinde und bei Bildungsveranstaltungen lizenziert. Eine kommerzielle Verwendung ist nicht erlaubt, ebenfalls keine Open-Air-Veranstaltungen. Eine Spendensammlung zur Filmveranstaltung ist möglich. 

Kauf-DVDs, Filme von Streaming-Anbietern oder Mitschnitte aus dem Fernsehen dürfen grundsätzlich nur zum Zwecke der privaten Nutzung verwendet werden. Wollen Sie Filme im Rahmen der Tätigkeiten des Bistums Münster öffentlich vorführen, nutzen Sie das Angebot der Mediothek oder setzen Sie sich direkt mit den Rechteinhabern in Verbindung.

GEMA

Da in Filmen fast immer Musik vorkommt und somit bei einer Filmvorführung letztlich auch Musik aufgeführt wird, besteht für öffentliche Filmvorführungen eine Melde- und Kostenpflicht bei der GEMA.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verwaltet als Verwertungsgesellschaft von Werken der Musik die Nutzungsrechte von Rechteinhabern. Bisher wurden die GEMA-Gebühren durch einen Pauschalrahmenvertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands und der GEMA abgedeckt. Da dieser Vertrag zum 31.12.2023 gekündigt und nicht verlängert wurde, müssen die GEMA-Gebühren nun vom Veranstalter bzw. der veranstaltenden Einrichtung selbst getragen werden.

Die Meldung muss vor der Filmvorführung über das Online-Portal der GEMA (externer Link, öffnet in neuem Tab) vorgenommen werden.

Genaue Informationen zum Tarif für Filmvorführungen finden Sie auf der GEMA-Website (externer Link, öffnet in neuem Tab).

Wird die Anmeldung durch die Kirchengemeinde oder eine andere Einrichtung des Bistums vor Stattfinden der Veranstaltung vorgenommen, kann ein Nachlass von 20 Prozent in Anspruch genommen werden.

Die Verwendung von Filmen im Schulunterricht gilt nicht als öffentlich und ist somit nicht GEMA-pflichtig.

Werbung

Bei Filmvorführungen ist das Außenwerbeverbot zu beachten. Eine öffentliche Werbung ist nicht erlaubt.

Nennung von Filmtiteln sind nur möglich auf Plakaten und Flyern innerhalb von Veranstaltungslokalitäten (Kirche, Gemeindehaus, Schule, …), in Newslettern mit einem geschlossenen Adressatenkreis oder auf Internetseiten, die ausschließlich geschlossenen Nutzergruppen zugänglich sind.

Ohne Nennung von Filmtiteln können Hinweise auf die Veranstaltung in allen Medien platziert werden. Dabei ist dringend zu beachten, dass nur ein allgemeiner Hinweis auf eine Filmvorführung erfolgt und der Filmtitel aus dem Ankündigungstext nicht eindeutig hervorgeht. Begriffe wie „Kino“ oder „Cinema“ sollten vermieden werden. Es geht darum, nicht in Konkurrenz mit lokalen Kinobetrieben zu treten. Wählen Sie kreative Formulierungen, wie „spannender Abenteuerfilm für Kinder“ oder „berührender Überraschungsfilm“.